Stadt spricht sich gegen verschärfte Bauvorschriften aus

Stellungnahme wurde an das Land Tirol übermittelt

„Leistbarer Wohnraum“ ist eines der Ziele, das im Arbeitsübereinkommen der Innsbrucker Stadtregierung zu finden ist. Dafür werden auch laufend Maßnahmen ge- und Projekte umgesetzt. So findet aktuell beispielsweise die größte Wohnbauoffensive seit den Olympischen Spielen statt. Nun liegt ein Verordnungsentwurf des Landes Tirol vor, in dem neue, verschärfte technische Bauvorschriften zu finden sind und umfangreiche Richtlinien und Normen für verbindlich erklärt werden. „Der Stadtsenat hat sich einstimmig gegen diese Verordnung ausgesprochen. Aktuell gibt es bereits strikte Vorschriften, eine zusätzliche Verschärfung treibt aus unserer Sicht lediglich die Kosten in die Höhe“, erklärt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

Der für das Wohnungsservice zuständige Stadtrat Andreas Wanker unterstreicht: „Leistbarer Wohnraum ist uns ein großes Anliegen. In der jüngeren Vergangenheit wurden sehr viele Standards angehoben und sind dadurch bereits sehr hoch. Ich plädiere deshalb dafür, die weiteren Erhöhungen zu hinterfragen.“

„Türen, Fenster, Treppenhäuser, Treppen, Lifte, Wandstärken, Belichtung und Geländerniveau von Aufenthaltsräumen wurden bereits vergrößert bzw. schärfer geregelt. Durch die erneute Nachschärfung der Richtlinien und die damit verbundenen gesteigerten Kosten bewegen wir uns in eine falsche Richtung. Es ist an der Zeit Schritte in Richtung Vereinfachung und Kostenreduktion zu gehen. Dafür setzen wir uns ein“, erklärt der für Baurecht zuständige Stadtrat Mag. Gerhard Fritz.

Zudem ließen die verschärften Anforderungen - auch aus Sicht des Innsbrucker Gestaltungsbeirates - erhebliche Auswirkungen (z.B. Gründerzeitviertel) auf das Stadtbild erwarten.

Verordnungsentwurf mit zwei Zielsetzungen

Im Wesentlichen werden im vorliegenden Verordnungsentwurf zwei Zielsetzungen verfolgt: Zum einen soll die Verbindlichkeitserklärung der neu beschlossenen Richtlinien des OIB (österreichisches Institut für Bautechnik) sowie die Umsetzung zweier Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates erlangt werden. Für diesen Zweck wurden die technischen Bauvorschriften neu erlassen. Darin findet sich zum Beispiel die Vorschrift, dass ab dem Jahr 2017 Neubauten sowie bestehende Gebäude, die einer sogenannten umfangreichen Renovierung unterzogen werden, mit den für Datennetze erforderlichen hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen ausgestattet werden müssen.

Außerdem steht der Entwurf vor, die Richtlinien „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, „Brandschutz“ und „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ nachzuschärfen. „Dadurch würden diverse Anpassungen erforderlich, die natürlich alle Geld kosten. Die neue Verordnung wäre ein klarer Schritt weg vom leistbaren Wohnen“, betont Stadtrat Wanker.

Die Stellungnahme der Stadt, in der sich der Stadtsenat einstimmig gegen den Erlass der Verordnung ausspricht, wurde an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt. (DH)