Covid-19: Darf ich spazieren gehen oder Joggen?

Wichtige Verhaltensregeln während der Verkehrsbeschränkung

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, gelten für alle BürgerInnen bis auf Weiteres Verkehrsbeschränkungen. Das bedeutet, sich niemand ohne triftigen Grund außerhalb seiner Wohnumgebung bzw. seinem Wohnumfeld bewegen darf. Als Ausnahmen sind definiert: Berufliche Gründe, Medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort sowie wenn berechtigte Gründe bestehen, das Land zu verlassen. Die Verkehrsbeschränkungen gelten bis Ostermontag, 13. April 2020. Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist auf ein zeitlich und örtlich unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken. Menschenansammlungen sind verboten.

„Frische Luft schnappen“

Sollten Sie „frische Luft schnappen“ wollen, dann nur alleine oder mit Menschen aus demselben Haushalt. Es gilt zudem, den Abstand von mindestens einen Meter zu anderen Personen einzuhalten. Eine Joggingrunde ist in der Definition „Luft schnappen“ und „Beine vertreten“ nicht beinhaltet. Auch die „Gassirunde" soll unbedingt auf ein zeitlich und örtlich notwendiges Minimum begrenzt werden.

Keine Wanderungen und Skitouren

Es ist jetzt extrem wichtig, dass die Wege so gering wie möglich gehalten werden und wir die sozialen Kontakte weitestgehend einschränken, damit die Weiterverbreitung des Virus so gut wie möglich verlangsamt wird. Damit sich die Einsatzkräfte auf die aktuelle Situation konzentrieren können, sind Unternehmungen am Berg wie Wanderungen und Skitouren zu unterlassen. Zurzeit werden alle Einsatzkräfte zur bestmöglichen Bekämpfung von Covid-19 benötigt. Diese sollten sich daher nicht noch zusätzlich um vermeidbare Freizeitunfälle kümmern müssen. Radfahren ist gestattet, aber ausschließlich wenn dies der Grundversorgung oder der Fahrt in die Arbeit dient. Fahrradfahren als Sport- oder Freizeitbeschäftigung ist nicht erlaubt.

Sport- und Freizeitaktivitäten sind generell zu unterlassen, um nicht die eigene Gesundheit und damit die der Einsatzkräfte zu gefährden. In Innsbruck wurden ohnehin alle städtischen Parks und Grünanlagen, die Innpromenade und das Sillufer sowie alle Spiel- und Sportplätze gesperrt. Auch das Betreten der städtischen Hundewiesen wurde untersagt. MF