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Paare mit Hochzeitsjubiläum bitte melden

Hochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen. Traditionell lädt die Stadt Innsbruck Jubelpaare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier. „Im Rahmen der Feiern können wir den Ehepaaren seitens der Stadt jene Glückwünsche und Hochachtung entgegenbringen, die sie verdienen“, freut sich Bürgermeister Georg Willi. 
Damit solche Feiern unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes zustande kommen, sind die angesprochenen Paare herzlich dazu eingeladen, sich im Rathaus zu melden.

Kontakt:

Mag.ª Elisabeth Wurm
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, Zi.Nr. 2.309
Tel.: +43 512 5360 2314
E-Mail: elisabeth.wurm@innsbruck.gv.at

Jubiläumsgabe des Landes

Andauernder Zusammenhalt wird auch seitens des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe entsprechend gewürdigt. Um eine solche in Empfang nehmen zu können, ist es erforderlich einen Antrag zu stellen, da nicht alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen. Jubiläumspaare werden daher aufgefordert, sich bei Elisabeth Wurm (Kontaktinfos s.o.) zu melden. Nach dem Ausfüllen des Antrages wird dieser an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet.
Die EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit und eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt der Jubiläumsgabe.

Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre) 750 Euro, der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) 1.000 Euro, der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro.